21. August 2024

CED und Beruf: DCCV e. V. erweitert Angebot zum Rechtsschutz

Arbeitsrechtliche Beratung

Die Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e. V. hat ihr Rechtsschutzangebot für Mitglieder erweitert. Die Patientenorganisation bietet jetzt auch Rechtsschutz für eine anwaltliche Erstberatung bei konkreten Streitfällen im Arbeitsrecht. Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa wirken sich häufig auch auf das Arbeitsleben aus. Dabei können arbeits- und sozialrechtliche Fragen bedeutsam werden. Die neue Beratungsmöglichkeit der DCCV e. V. kommt z. B. bei ungerechtfertigten Abmahnungen bedingt durch die CED, nicht zulässiger Kündigung oder Konflikten am Arbeitsplatz, die durch fehlendes Verständnis für die CED entstehen, infrage. Die anwaltliche Beratung klärt über die persönlichen Rechte und Möglichkeiten im Beruf auf.

Gesetzliche Unterstützung im Arbeitsleben mit CED

Im Sozialrecht ist gesetzlich geregelt, welche Ausgleichsmöglichkeiten es für Einschränkungen gibt, die durch eine Erkrankung wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa entstehen. Bei krankheitsbedingten Herausforderungen im Beruf, die Sozial- und Arbeitsrecht berühren können, gibt es verschiedene Lösungswege. Manchmal helfen bereits kleine Anpassungen, um die berufliche Teilhabe zu sichern. Das können etwa flexible Arbeitszeiten oder die Option sein, im Homeoffice zu arbeiten. Wichtig ist für Arbeitnehmende mit einer CED, die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu kennen.

Gute Anlaufstellen bei CED: Patientenorganisationen

Sich auf diesem Gebiet zurechtzufinden ist jedoch nicht immer einfach. Patientenorganisationen wie die DCCV e. V. sind da gute Anlaufstellen. Oft bieten sie neben Erfahrungsaustausch und Wissenswertem zur Erkrankung auch Informationen und Beratung zu sozialrechtlichen Themen. Bei der DCCV e. V. können sich Mitglieder bei sozialrechtlichen Fragen durch die ehrenamtlich Mitarbeitenden des DCCV-Arbeitskreises Sozialrecht beraten lassen. Darüber hinaus bietet die Patientenorganisation ihren Mitgliedern bereits seit 2007 eine Rechtsschutzversicherung für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten. Aufgrund zunehmender Anfragen zu Streitfällen aus Arbeitsverhältnissen wurde das Rechtsschutzangebot nun erweitert. Weitere Informationen gibt es online auf den Seiten der DCCV e. V. zum Thema Rechtsschutz.

Zurück zur Artikelübersicht