26. April 2024

Digitale Revolution: E-Rezept statt Papier-Chaos

Digitales E-Rezept statt rosafarbenes Papierrezept (Muster 16)1: Seit dem 01. Januar 2024 ist die Verwendung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel gesetzlich Versicherter verpflichtend.

Die Zukunft gehört dem E-Rezept, durch welches verschreibungspflichtige Arzneimittel auf digitalem Wege zur Verfügung gestellt werden. Gesetzlich Versicherte können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck in der Apotheke ihrer Wahl einlösen.2

Wie funktioniert das E-Rezept?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt das Rezept digital und speichert es in einem zentralen System, dem „E-Rezept-Fachdienst“. Durch einen einzigartigen digitalen Code werden alle wichtigen Informationen übertragen und unmittelbar an die Patientin oder den Patienten übermittelt. Dies erfolgt entweder über die elektronische Gesundheitskarte oder über die E-Rezept App.3

In der Apotheke kann das Rezept dann auf verschiedenen Wegen eingelöst werden – per Gesundheitskarte, App oder mittels Papierausdruck. Die Apotheke ruft das Rezept ebenfalls über den E-Rezept-Fachdienst ab.3,4

E-Rezept bringt Vorteile!

Die Einführung des E-Rezepts sorgt für mehr Komfort und erspart Patient*innen umständliche Wege in die Arztpraxis.5

Aber auch Arztpraxen profitieren: Händische Unterschriften gehören der Vergangenheit an und Wege entfallen.5 Somit können Folgerezepte ohne erneuten Patient*innenbesuch ausgestellt werden, was sowohl für Patient*innen als auch für Ärzt*innen weniger Aufwand bedeutet. Das Medikamentenmanagement wird verbessert und auch den Apotheken erleichtert die Einlösung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) den Arbeitsalltag.2,3

Kritik und Hürden des E-Rezepts

Ein wesentlicher Aspekt ist der Datenschutz. Das E-Rezept erfordert die Speicherung sensibler medizinischer Daten in einer elektronischen Datenbank. Diese Sammlung persönlicher Gesundheitsinformationen birgt das Risiko von Datenlecks oder unbefugtem Zugriff, was ernsthafte Folgen für die Privatsphäre der Patient*innen haben könnte. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein sicherer Kommunikationsweg für den Austausch sensibler Patient*inneninformationen etabliert ist.6 Das E-Rezept gewährleistet eine sichere und verschlüsselte Übertragung, Speicherung und Verarbeitung während des Verschreibungs- und Einlöseprozesses. Innerhalb des E-Rezept-Fachdienstes wird eine „Vertrauenswürdige Ausführungsumgebung“ (VAU) eingesetzt, um die Sicherheit während der Verarbeitung innerhalb des Dienstes zu garantieren.7

Ein weiterer Punkt sind mögliche technische Probleme. Die Zuverlässigkeit und Stabilität des E-Rezeptsystems sind von großer Bedeutung. Technische Störungen könnten dazu führen, dass Patient*innen keine Arzneimittel erhalten können oder dass Rezepte verloren gehen. Dies könnte die medizinische Versorgung beeinträchtigen und zu unnötigen Schwierigkeiten führen. Kann ein E-Rezept durch technische Schwierigkeiten nicht eingelöst werden, muss der/die Betroffene erneut in die Arztpraxis, um ein Papierausdruck zu erhalten. Dies würde den doppelten Weg für Patient*innen bedeuten, für die Praxen zusätzliche Arbeit.8

E-Rezept vs. ausgedrucktes Rezept: Werden beide Varianten weiterhin verfügbar sein?

Steht Versicherten der Zugang zu digitalen Möglichkeiten nicht zur Verfügung, erhalten sie weiterhin die Option, in der Arztpraxis einen Papierausdruck mit Rezeptcode zu erhalten. Durch Scannen des Codes in der Apotheke kann das Arzneimittel ausgegeben werden.5 Privatrezepte wie auch apothekenpflichtige, jedoch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden weiterhin in Papierform ausgestellt.4 Mit Hilfe dieser Möglichkeit ist auch trotz Digitalisierung des Versichertensystems eine umfassende Versorgung von Hepatitis-C-Betroffenen gesichert.

Textquellen:
1 nach § 360 Abs. 2 SGB V i. V. m. Regelungen des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)
2 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept
3 https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/faq-zum-e-rezept-2198360
4 https://www.kbv.de/media/sp/eRezept_Infoblatt_Auf-einen-Blick.pdf
5 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk
6 https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1414-E-Rezept-Verfahren-maschinenlesbare-Codes-schuetzen!.html
7 https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stellungnahme-kritik-des-chaos-computer-clubs-am-e-rezept
8 https://www.kbv.de/html/1150_64152.php

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